Coronamaßnahmen für Chöre
Kirchenmusikreferat Diözese Feldkirch
Gemeinde- und Chorgesang
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Weiters sind die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", einzuhalten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.
Betreff: Antwort: Coronamaßnahmen für Chöre
Lieber Wolfgang,hier ist der Link.
https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/organisation/kirchenmusikreferat/aktuelles
Die aktuellen Regelungen für Proben und Gottesdienste berücksichtigen noch nicht die stark gestiegenen Infektionszahlen der letzten Wochen. Angesichts der aktuellen Situation empfehle ich mit Nachdruck bei Proben und im Gottesdienst die Einhaltung der 3G-Regel (dies ist nicht zuletzt auch ein Schutz für Nichtgeimpfte).
Liebe Grüße
Bernhard
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Mag. Bernhard Loss
Kirchenmusikreferat
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